Wie werden Kapital- und Personengesellschaften in Italien besteuert? Eine Kurzübersicht

Sie sind nicht in Italien ansässig und möchten mehrwertsteuerrelevante Umsätze in Italien tätigen? Möglicherweise müssen Sie einen Fiskalvertreter (auch Steuervertreter) ernennen oder eine Direktidentifizierung (auch USt.-/Direktregistrierung oder direkte Identifizierung) für Mehrwertsteuerzwecke in Italien eröffnen. Sofern Sie planen in Italien, eine Gesellschaft zu gründen oder anzukaufen, ist es wichtig zu verstehen, welcher grundsätzlicher Besteuerung Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in Italien unterliegen.

 

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Zu den wichtigsten Formen der Kapitalgesellschaften, gehören in Italien die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH (Società a Responsabilità Limitata – S.r.l.) sowie die Aktiengesellschaft AG (Società per Azioni – S.p.A.). Die Kapitalgesellschaften unterliegen in Italien der Körperschaftsteuer IRES (Imposta sul Reddito delle Società). Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Italien derzeit 24%. Zudem unterliegen die Kapitalgesellschaften in Italien noch der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta Regionale sulle Attività Produttive). Der allgemeine IRAP-Steuersatz beträgt in Italien derzeit 3,9%, wobei der Steuersatz je nach Region variieren kann.

Die Steuerbemessungsgrundlage für die IRES, wird ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresergebnis der Gesellschaft ermittelt. Ausgehend von diesem handelsrechtlichen Jahresergebnis werden – aufgrund der geltenden steuerlichen Bestimmungen in Italien – über eine Mehr-Weniger-Rechnung die steuerlichen Anpassungen vorgenommen.

Für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die IRES sind grundsätzlich die betrieblichen Ausgaben, wie Personalkosten, Mietkosten, Wareneinkäufe, Kosten für Dienstleistungen, Abschreibungen auf Anlagevermögen und Zinsaufwendungen abzugsfähig. Es gilt hierbei allerdings zu beachten, dass für bestimmte betriebliche Ausgaben, z.B. für PKW, Telefonkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung usw., nur eine beschränkte Abzugsfähigkeit besteht.

Es gilt zu berücksichtigen, dass in Italien für Zwecke der IRES eine sog. Zinsschranke greift. Dies bedeutet, dass Zinsaufwendungen, die über die Zinserträge hinausgehen, nur in Höhe von 30% des EBITDA (Risultato operativo lordo) abzugsfähig sind.

Die steuerlichen Verluste der ersten drei Steuerjahre sind im Falle der IRES in Italien zeitlich unbegrenzt vortragbar und können in voller Höhe mit steuerlichen Gewinnen der nachfolgenden Geschäftsjahre verrechnet werden. Die steuerlichen Verluste ab dem vierten Geschäftsjahr sind zwar ebenfalls zeitlich unbegrenzt vortragbar, können allerdings nur in Höhe von bis zu 80% der steuerlichen Gewinne der nachfolgenden Geschäftsjahre verrechnet werden. 

Es gilt zu berücksichtigen, dass für Kapitalgesellschaften eine interessante, teilweise Steuerbefreiung (participation exemption – PEX) zusteht, falls ein Mehrerlöses aus einem Beteiligungsverkauf, sog. Capital Gain, erzielt wird. Die Anwendbarkeit der PEX ist grundsätzlich an die Erfüllung von vier Voraussetzungen geknüpft, nämlich:

  • die Mindesthaltedauer der Beteiligung von 12 Monaten vor der Veräußerung;
  • die Verbuchung der Beteiligung im Anlagevermögen der Gesellschaft bereits ab dem ersten Jahresabschluss;
  • der Sitz der beteiligten Gesellschaft in keinem Steuerparadies;
  • sowie die Ausübung einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit durch die beteiligte Gesellschaft.

Die Steuerbemessungsgrundlage für die IRAP wird grundsätzlich als Differenz zwischen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen berechnet, wobei Finanzerträge und Finanzaufwendungen nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einfließen. Weiters gilt zu berücksichtigen, dass die Personalkosten für unbefristete Arbeitsverträge für Zwecke der IRAP grundsätzlich abzugsfähig sind, aber die Personalkosten für befristete Arbeitsverträge oder sonstige Arbeitsverträge (z.B. auch für Verwalter) hingegen nicht.

Werden Dividenden von einer italienischen Kapitalgesellschaft an eine in Italien ansässige natürliche Person ausgeschüttet, so unterliegen diese Dividenden bei der Privatperson grundsätzlich der Ersatzsteuer in Höhe von 26%.

Werden hingegen Dividenden von einer italienischen Kapitalgesellschaft an eine andere in Italien ansässige Kapitalgesellschaft ausgeschüttet, so fließen diese Dividenden bei der Kapitalgesellschaft nur in Höhe von 5% in die Steuerbemessungsgrundlage ein (95% sind steuerbefreit).

Es gilt zu berücksichtigen, dass wenn die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) erfüllt sind, die im Ausland ansässige Gesellschaft von der italienischen Kapitalgesellschaft Dividenden unter Inanspruchnahme der vollständige Quellensteuerbefreiung beziehen kann bzw. ein Erstattungsanspruch für den gesamten Betrag an Dividenden in Italien besteht.

Genauso kann die im Ausland ansässige Gesellschaft eine vollständige Quellensteuerbefreiung anwenden bzw. den Betrag an Zinsen und Lizenzgebühren in Italien vollständig rückerstattet bekommen, sofern die Voraussetzungen der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie (Richtlinie 2003/49/EG) erfüllt sind.

 

Besteuerung von Personengesellschaften

Zu den wichtigsten Formen der Personengesellschaften in Italien, gehören die Offene Handelsgesellschaft OHG (Società in Nome Collettivo S.n.c.) und die einfache Kommanditgesellschaft KG (Società in Accomandita Semplice S.a.s.). Die OHG besteht aus Gesellschaftern, welche mit ihrem Privatvermögen solidarisch und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die KG hingegen besteht aus Komplementär-Gesellschaftern, welche mit ihrem Privatvermögen solidarisch und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften und Kommandit-Gesellschaftern, welche hingegen nur mit ihrer Beteiligung am Kapital der Gesellschaft beschränkt haften.

Auf Ebene der Personengesellschaften fällt die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP an, wobei die Berechnung grundsätzlich so erfolgt wie im obigen Abschnitt zu den Kapitalgesellschaften erläutert.  

Auf Ebene der Personengesellschaft fällt hingegen keine Körperschaftssteuer IRES an, da die Steuerbemessungsgrundlage transparent den einzelnen Gesellschaftern zugewiesen wird und in der jeweiligen persönlichen Steuererklärung besteuert wird. Die Steuerbemessungsgrundlage wird hierbei grundsätzlich nach denselben Kriterien ermittelt wie die IRES-Steuerbemessungsgrundlage bei  Kapitalgesellschaften (welche im obigen Abschnitt zu den Kapitalgesellschaften erläutert wurde). Eine Zinsschranke findet allerdings bei Personengesellschaften – im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften – keine Anwendung.

Die transparent zugewiesenen Gewinne der Personengesellschaft unterliegen beim Gesellschafter natürliche Person der Einkommenssteuer IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche), die in Italien progressiv gestaltet ist und je nach Einkommensstufe von 23% bis 43% beträgt. Transparent zugewiesene steuerliche Verluste können hierbei beim Gesellschafter natürliche Person mit Einkünften derselben Einkunftsart verrechnet werden; der darüber hinaus gehende Betrag kann in Höhe von bis zu 80% der steuerlichen Gewinne der nachfolgenden Geschäftsjahre verrechnet werden. Die transparent zugewiesenen steuerlichen Verluste der ersten drei Steuerjahre sind zeitlich unbegrenzt vortragbar und können in voller Höhe mit transparent zugewiesenen steuerlichen Gewinnen der nachfolgenden Geschäftsjahre verrechnet werden.

Sofern der Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft ist, so unterliegen die transparent zugewiesenen Gewinne bei der Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer in Höhe von 24%. Dabei gilt zu beachten, dass bei Einkünften aus mehreren Personengesellschaften, transparent zugewiesene steuerliche Verluste aus einer Personengesellschaft beim Gesellschafter Kapitalgesellschaft ausschließlich mit transparent zugewiesenen Gewinnen der nachfolgenden Geschäftsjahre aus ein und derselben Personengesellschaft verrechnet werden können. 

 

Wenn Sie mehr über die Besteuerung von Gesellschaften, Unternehmen und Betriebsstätten in Italien erfahren möchten, stehen wir jederzeit sehr gerne für Sie zur Verfügung.

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