- Die MwSt.-Vorauszahlung für das Jahr 2024
- Die Absichtserklärungen der gewohnheitsmäßigen Exporteure
- Die Reisespesen und die Repräsentationsausgaben sind ab 2025 nur mehr steuerlich abzugsfähig, sofern mittels nachvollziehbarer Zahlungsmodalitäten geleistet