- Die Frist für die Beantragung des CIN – Codes für kurzfristige touristische Vermietungen, sowie für Hotel und Nicht – Hotelunterkünfte wurde bis zum 01/01/2025 verlängert
- Ab Oktober 2024 können im Rahmen der Sabatini Förderung – Zuschüsse für neue Investitionen beantragt werden, allerdings nur bei einer gleichzeitigen Kapitalaufstockung
- Neue Schwellenwerte für vereinfachte und verkürzte Bilanzen, sowie für Konzernabschlüsse in Bezug auf Geschäftsjahre ab dem 01/01/2024
- Ab dem Jahr 2025 greifen Kürzungen bei den Steuerabsetzbeträgen für Gebäuderenovierungen und für energetische Sanierungen