Newsletter 17/2024
  1. Die MwSt.-Vorauszahlung für das Jahr 2024
  2. Die Absichtserklärungen der gewohnheitsmäßigen Exporteure
  3. Die Reisespesen und die Repräsentationsausgaben sind ab 2025 nur mehr steuerlich abzugsfähig, sofern mittels nachvollziehbarer Zahlungsmodalitäten geleistet
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Newsletter 16/2024
  1. Die Zahlung des Saldos 2024 der Gemeindeimmobiliensteuer IMU/GIS/IMIS
  2. Die steuerliche Behandlung der Mensaleistungen, Ausgaben für Weihnachtsessen und Weihnachtsgeschenken
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Newsletter 15/2024
  1. Die Frist für die Beantragung des CIN – Codes für kurzfristige touristische Vermietungen, sowie für Hotel und Nicht – Hotelunterkünfte wurde bis zum 01/01/2025 verlängert
  2. Ab Oktober 2024 können im Rahmen der Sabatini Förderung – Zuschüsse für neue Investitionen beantragt werden, allerdings nur bei einer gleichzeitigen Kapitalaufstockung
  3. Neue Schwellenwerte für vereinfachte und verkürzte Bilanzen, sowie für Konzernabschlüsse in Bezug auf Geschäftsjahre ab dem 01/01/2024
  4. Ab dem Jahr 2025 greifen Kürzungen bei den Steuerabsetzbeträgen für Gebäuderenovierungen und für energetische Sanierungen
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Newsletter 14/2024
  1. Der „Zweijährige Vorabvergleich“ für die Steuerzeiträume 2024 und 2025
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Newsletter 13/2024
  1. Der Aufschub für die steuerliche Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
  2. Verpflichtende Angabe des CIN-Codes bei touristischen Kurzzeitvermietungen sowie für Hotel- und Nicht- Hotelbetriebe ab 03/11/2024
  3. Neue Geschäftsvorfälle, für welche der reduzierte MwSt.-Satz von 5% Anwendung findet
  4. Die Ausweitung der Sportförderprämie auf Zahlungen im Zeitraum10/08/2024-15/11/2024
  5. Die Verlängerung der „Berichtigung von Lagerbeständen“ bis zum30/09/2024
  6. Die begünstigte Steuerregelung für „Neu-Ansässige“ wird teurer
  7. Ab 2024 gibt es eine fakultative Pauschalbesteuerung für italienischschweizerische Grenzgänger
  8. Eingriffe laut „Superbonus“, nicht rückzahlbarer Beitrag bis zu Euro 28.800,00 für Familien mit einem Einkommen unter Euro 15.000,00
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Newsletter 12/2024
  1. Die Rückerstattung der in anderen EU-Mitgliedsstaaten entrichteten MwSt.
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