Planen Sie, ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen in Italien zu erwerben? Wenn ja, dann ist es wichtig zu wissen, wie Sie den Prozess optimal strukturieren und alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte der Transaktion berücksichtigen können. In diesem Artikel wird auf einfache Weise erklärt, was man unter M&A-Transaktionen versteht, wie der Prozess in Italien funktioniert und welche Schritte dabei zu beachten sind. Fusionen und Übernahmen (engl. „Mergers & Acquisitions“ - M&A) können bei der Umsetzung der eigenen Unternehmensstrategie eine wichtige Rolle spielen. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen seine Marktpräsenz ausbauen, einen Wettbewerbsvorteil erzielen oder seinen Betrieb rationalisieren möchte, bieten Fusionen und Übernahmen ein wirksames Instrument zur Erreichung dieser Ziele. Für diejenigen, die mit dem Prozess nicht vertraut sind, können Fusionen und Übernahmen jedoch komplex erscheinen, insbesondere in Ländern wie Italien, wo unterschiedliche rechtliche, regulatorische und kulturelle Faktoren ins Spiel kommen.
Was sind Fusionen und Übernahmen?
• Fusion: Eine Fusion liegt vor, wenn sich zwei Unternehmen zu einer Einheit zusammenschließen. In der Regel verschmelzen beide Unternehmen miteinander (über Eingliederung des einen Unternehmens in das andere Unternehmen) oder beide Unternehmen vereinbaren, ihre Tätigkeiten und Eigentumsanteile in einer neuen, gemeinsamen rechtlichen Einheit zusammenzulegen.
• Übernahme: Bei einer Übernahme kauft ein Unternehmen ein anderes auf (über den Ankauf der Aktien/Anteile oder über einen Betriebskauf). Das erworbene Unternehmen kann sich entweder auflösen, oder es kann unter seinem eigenen Namen eine verbleibende Tätigkeit weiterführen.
In beiden Fällen besteht das Ziel darin, durch Wachstum, Synergieeffekte und Steigerung der Produktivität Werte für die Gesellschafter zu schaffen.
Fusionen und Übernahmen in Italien, insbesondere wenn es sich um Unternehmen oder Assets in Privatbesitz handelt, können auf verschiedene Art und Weise strukturiert werden:
• Anteilskauf (sog. „Share Deal“): Der Käufer erwirbt die Aktien/Anteile des Zielunternehmens (sog. „Target“).
• Kauf des Betriebes oder Betriebszweiges (sog. „Asset Deal“): Bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche oder Teile davon werden auf den Käufer übertragen.
• Spaltung/Ausgliederung (sog. „Carve-Out“): Der Verkäufer gründet ein neues Unternehmen, das bestimmte Vermögenswerte hält, die dann auf den Käufer übertragen werden.
• Kapitalerhöhung: Ein Investor kann in das Unternehmen einsteigen, indem er durch eine Kapitalerhöhung neue Aktien/Anteile erhält.
An den Verhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern sind häufig Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) beteiligt, und sie können von individuellen Gesprächen bis hin zu strukturierten Bieterverfahren reichen, an denen mehrere potentielle Käufer beteiligt sind. In der Regel dauert der gesamte Prozess sechs Monate, bei komplexeren Geschäften kann der Abschluss jedoch auch ein Jahr oder länger dauern.
Rechtlicher Rahmen bei Fusionen und Übernahmen (M&A) in Italien
In Italien finden die meisten Fusionen und Übernahmen zwischen privaten Unternehmen statt, und die Parteien können in der Regel das geltende Recht frei wählen, obwohl in der Regel italienisches Recht angewendet wird. Italien folgt dem Konsensprinzip, d.h. das Eigentum wird übertragen, sobald die Parteien eine Einigung erzielt haben, jedoch sind für die Übertragung von Vermögenswerten oder Aktien/Anteilen bestimmte Formalitäten, wie die Mitwirkung eines Notars, erforderlich. Allerdings können die Satzung des Unternehmens oder Gesellschaftervereinbarungen besondere Regeln für die Übertragung von Anteilen enthalten, wie z. B. Vorkaufsrechte (die den bestehenden Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht gewähren) oder Mitverkaufspflichten (sog. „Drag-Along“), die es den Mehrheitsgesellschaftern ermöglichen, die Minderheitsgesellschaftern während eines Unternehmensverkaufs zum Verkauf zu verpflichten. Die Übertragung muss bei der zuständigen Handelskammer, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, in das Unternehmensregister eingetragen werden, was häufig mit geringen Gebühren verbunden ist. Bei Aktiengesellschaften (AG) erfordert die Übertragung von Aktien die Eintragung der neuen Aktionäre in das Buch der Gesellschafter. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Durch diese Formalitäten wird sichergestellt, dass der Käufer das volle Eigentum und die vollen Rechte erwirbt, während der Verkäufer für den Eigentumstitel bürgt. Um kartellrechtliche Probleme zu vermeiden, müssen bestimmte Übertragungen den italienischen und europäischen Kartellbehörden (sog. „Antitrust“) gemeldet werden, wenn sie bestimmte, jährlich aktualisierte Umsatzschwellen überschreiten. Darüber hinaus gilt in Italien der sog. „Golden Power Act“, welcher es der Regierung erlaubt, Transaktionen in Schlüsselindustrien (z. B. Verteidigung, Telekommunikation, Energie) zu überprüfen oder zu blockieren, um nationale Interessen zu schützen. Transaktionen in regulierten Sektoren wie dem Finanz- und Versicherungswesen bedürfen unter Umständen auch der Zustimmung von Regulierungsbehörden wie der italienischen Notenbank „Banca d’Italia“.
Typische Phasen einer M&A-Transaktion
Vorvertragliche Phase
• Verhandlung in gutem Glauben (sog. „Good Faith Negotiation“): Nach italienischem Recht müssen die Parteien nach gutem Glauben verhandeln, wobei Artikel 1337 des italienischen Zivilgesetzbuches im Falle eines Vertragsbruchs Schadensersatzansprüche vorsieht.
• Absichtserklärung (sog. „Letter of Intent“): Es ist üblich, dass die Parteien vor den Verhandlungen eine Absichtserklärung oder ein Vereinbarungsprotokoll (sog. „Memorandum of Understanding“ - MoU) unterzeichnen, in dem sie sich verpflichten, in gutem Glauben zu verhandeln. Der Absichtserklärung kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung (sog. „Confidentiality Agreement“ – CA) beigefügt werden.
• Due-Diligence-Prüfung: Bei Fusionen und Übernahmen ist es von entscheidender Bedeutung, dass rechtliche, arbeitsrechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte sowie Compliance-Themen (Umweltschutz, Datenschutz) im Detail geprüft werden. Die Due-Diligence-Prüfung erfolgt in der Regel durch eine systematische Überprüfung der Finanzunterlagen, rechtlicher Dokumente, betrieblicher Abläufe und von Compliance-Praktiken des Zielunternehmens. Derartige Informationen werden dem Käufer in der Regel vom Verkäufer über einen virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt. Käufer können auch über das Unternehmensregister auf bestimmte Informationen über das Zielunternehmen zugreifen (Angaben zu Aktien/Anteilen, eingetragene Gesellschafter, frühere Übertragungen, Satzung und Jahresabschlüsse).
Vertragliche Phase
• Akquisitionsvertrag: Nach Abschluss der Due-Diligence-Prüfung oder manchmal auch während der letzten Phase der Due-Diligence-Prüfung verhandeln die Parteien die Akquisitionsdokumente, d. h. den Kaufvertrag (sog. „Sale and Purchase Agreement“ - SPA), der häufig eine Reihe von Vertragsklauseln enthält, wie z. B. den Preisanpassungsmechanismus, die aufschiebende Bedingung, die Übergangsfrist, die Abschlussregelung, die Zusicherungen und Gewährleistungen (sog. „Representations and Warranties“) des Verkäufers in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die damit verbundenen Entschädigungen. Verstößt der Verkäufer gegen diese Zusicherungen, hat der Käufer möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Um das Risiko zu begrenzen, werden in den Verträgen häufig Höchstsummen für die Entschädigungen festgelegt und bestimmte Fristen für die Gültigkeit der Garantien definiert.
Preisgestaltung und Finanzierung bei M&A
Die Preisgestaltung für eine Transaktion basiert in der Regel auf dem Wert des Gesamtkapitals (sog. „Enterprise Value“), der nach verschiedenen Methoden bestimmt werden kann, von denen der EBITDA-Multiplikator (EBITDA = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization; entspricht dem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) eine in der Praxis häufig angewandte Bewertungsmethode ist. Der Wert des Gesamtkapitals wird dann nach bestimmten Anpassungen auf den Wert des Eigenkapitals (den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis) umgerechnet. Die häufigsten Anpassungen betreffen die Nettofinanzposition und die Veränderung des Nettoumlaufvermögens bis zum Zeitpunkt des Abschlusses. Um eine genaue und faire Bewertung zu gewährleisten, ziehen die Unternehmen oft Experten, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, hinzu. Die Zahlung erfolgt in der Regel in Cash bei Closing/Geschäftsschluss, aber die Zahlungsbedingungen können variieren, wobei Ansprüche auf Zahlungen (sog. „Earn-Out“ Klauseln) es dem Verkäufer ermöglichen, zusätzliche Zahlungen auf der Grundlage der zukünftigen Leistung des Unternehmens zu erhalten. Die Nutzung von Treuhandkonten (sog. „Escrow Accounts“) sind bei grenzüberschreitenden Geschäften üblich, um einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zu den Finanzierungsoptionen gehören Cash, Ratenzahlungen (Verkäuferdarlehen) oder Bankfinanzierung. Die Beteiligung des Zielunternehmens an der Finanzierung seiner eigenen Übernahme unterliegt jedoch bestimmten Beschränkungen. Eine alternative Struktur zur Finanzierung der Übernahme eines Zielunternehmens durch die Verwendung seiner eigenen Cashflows ist die fremdkapitalfinanzierte Übernahme, sog. „(Merger) Leverage Buy Out – MLBO/LBO“. Bei solch einer Strukturierung folgt im Anschluss der M&A-Transaktion in der Regel eine Fusion zwischen dem Zielunternehmen und dem Übernahmevehikel („Special Purpose Vehicle“ – SPV).
Abschluss der Transaktion
Die letzte Phase einer M&A-Transaktion ist der Abschluss (sog. „Closing“), bei dem das Eigentum offiziell übertragen wird. In Italien ist für den Abschluss die Mitwirkung eines Notars erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Dokumente rechtsverbindlich sind. Das italienische Recht erkennt die elektronische Unterschrift an, wenn sie ordnungsgemäß verwendet wird, was den Abschluss von Vereinbarungen aus der Ferne erleichtert. In bestimmten Fällen können jedoch weiterhin originale Dokumente und Unterschriften erforderlich sein. Es können auch Vereinbarungen für die Zeit nach dem Kaufabschluss getroffen werden, die ein Wettbewerbsverbot für den Verkäufer beinhalten, das daran hindert, während eines bestimmten Zeitraums ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen (gemäß Artikel 2557 des italienischen Zivilgesetzbuches gilt eine Fünfjahresfrist). Außerdem kann von den Verkäufern verlangt werden, dass sie während einer Übergangszeit im Unternehmen bleiben, um eine reibungslose Übergabe des Unternehmens zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die erfolgreiche Bewältigung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und kulturellen Komplexität des italienischen Marktes eine sorgfältige Planung und fachkundige Beratung erfordert. Wenn Sie ein strategischer Käufer, ein Private-Equity-Fonds oder ein Privatinvestor sind, der den Erwerb eines Unternehmens, einer Unternehmensbeteiligung oder eines Betriebes in Italien plant, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir können Ihnen in jeder Phase einer M&A-Transaktion in Italien eine 360°-Unterstützung bieten, einschließlich der Unternehmensbewertung Ihres Zielunternehmens und der Organisation und Koordination des gesamten M&A-Prozesses.