Planen Sie, ein Unternehmen in Italien zu gründen? In diesem Fall werden Sie möglicherweise auf die italienische GmbH, auch bekannt als Società a responsabilità limitata oder S.r.l., stoßen. Dies ist die häufigste Unternehmensform in Italien für ausländische Investoren. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Merkmale einer italienischen GmbH untersuchen und Ihre Fragen beantworten.
1. Merkmale einer italienischen GmbH (S.r.l.)
Eine italienische GmbH gilt nach dem italienischen Gesellschaftsrecht als eigenständige juristische Person. Dazu einige wesentliche Aspekte:
- Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt, was eine klare Trennung der Vermögenswerte gewährleistet.
- Geschäftsanteile sind in der Regel frei übertragbar; man kann in der Satzung aber Vorkaufsrechte und Zustimmungspflichten vorsehen.
- Die Governance der italienischen GmbH kann sehr flexibel gestaltet werden, wobei es grundsätzlich folgende Möglichkeiten gibt:
− Alleinverwalter;
− Mehrere Verwalter mit getrennten und/oder gemeinsamen Befugnissen;
− Verwaltungsrat. - Darüber hinaus können auch Prokuristen ernannt werden, an welche bestimmte Befugnisse übertragen werden.
- Es ist möglich in der Satzung vorzusehen, dass bestimmte Geschäfte von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden müssen (sog. zustimmungspflichtige Geschäfte).
- Gesellschafterversammlungen und Sitzungen des Verwaltungsrates können auch in Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
2. Notwendigkeit eines Notars für die Gründung einer italienischen GmbH
Die Gründung einer italienischen GmbH erfordert die Beteiligung eines italienischen Notars. Die zukünftigen Gesellschafter oder bevollmächtigte Vertreter müssen persönlich vor dem Notar erscheinen. Die Unterzeichnung der Satzung erfolgt während der Beurkundung vor dem Notar.
3. Mindeststammkapital und dessen Festlegung
Das Mindeststammkapital für eine "gewöhnliche" italienische GmbH (s.r.l. ordinaria) beträgt Euro 10.000,00. Es ist möglich, ein geringeres Kapital (nicht weniger als 1 €) zu wählen, jedoch wird aufgrund möglicher Nachforderungen bei Verlusten, die ein Drittel des Kapitals übersteigen, davon abgeraten. Es wird empfohlen, eine GmbH mit einem Stammkapital von mindestens Euro 10.000,00 zu gründen.
4. Einzahlung des Stammkapitals in Italien
Bei Geldeinlagen gelten folgende Regeln:
- Vor der Gründung durch den Verwalter muss das Stammkapital in folgender Höhe eingezahlt werden:
− Mindestens 25% bei mehreren Gesellschaftern.
− 100% bei einem einzigen Gesellschafter. - Das Stammkapital kann auf ein Treuhandkonto des Notars in Italien überwiesen werden oder es kann ein Zirkularscheck ausgestellt werden.
- Sobald die Gesellschaft gegründet ist, kann das Stammkapital auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt werden.
Bei Sacheinlagen müssen die entsprechenden Anteile vollständig eingebracht werden.
5. Dauer des ersten Geschäftsjahrs einer italienischen GmbH
Das erste Geschäftsjahr einer italienischen GmbH sollte 12 Monate nicht überschreiten. Das Abschlussdatum kann am Ende eines beliebigen Monats im Kalenderjahr festgelegt werden. Sofern die Gesellschaft nach dem 1. Oktober gegründet wird, kann für das erste Geschäftsjahr auch für ein verlängertes Geschäftsjahr optiert werden.
6. Beantragung italienischer Steuernummern
Alle Verwalter und Gesellschafter (Privatpersonen und Gesellschaften) einer italienischen GmbH müssen im Besitze einer italienischen Steuernummer sein.
Die italienischen Steuernummern der Verwalter müssen vor Gründung der Gesellschaft vorliegen; die italienischen Steuernummern der Gesellschafter können eventuell auch nach erfolgter Gründung der Gesellschaft beantragt werden.
7. Beantragung einer „zertifizierten E-Mail-Adresse“ (P.E.C. – „posta elettronica certificata”)
Die italienische Gesellschaft muss eine P.E.C. für Mitteilungen an die öffentliche Verwaltung und insbesondere an das italienische Unternehmensregister beantragen. Die zertifizierte E-Mail (PEC) ist ein System, das erlaubt, E-Mails mit rechtlicher Relevanz zu versenden, die einem Einschreiben mit Rückschein gleichkommt, wie dies vom geltenden italienischen Recht festgelegt wird.
Die P.E.C. muss bei Gründung der italienischen GmbH vorliegen, da diese für die Eintragung der Gesellschaft beim italienischen Handelsregister benötigt wird.
Dies sind nur einige Fragen, die in diesem Artikel beantwortet wurden. Wenn Sie planen, eine italienische GmbH zu gründen, ist es wichtig, sich mit den spezifischen Anforderungen und Vorschriften vertraut zu machen.
Möchten Sie mehr über die Gründung einer GmbH in Italien erfahren oder haben Sie spezifische Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.