NEWSLETTER 13/2022
- Der “Ferragosto“- Aufschub
- Das Inkrafttreten des Kodex für Unternehmenskrisen und dessen Auswirkungen
- Die Teilnahme an Messen in Italien; gefördert mit einem Bonus in Höhe bis zu Euro 10.000
- Industrie 4.0; 50% Bonus auf den Ankauf von Software
- Neue Termine für die Abfassung der periodischen INTRASTAT-Meldung und die Meldung der periodischen MwSt.-Abrechnung bezogen auf das II. Trimester; sowie der neue Freibetrag für die verzögerte Einzahlung der Stempelsteuer auf elektronische MwSt.-freie Rechnungen
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NEWSLETTER 11/2022
- Steuerliche Neuerungen des Gesetzesdekrets „Decreto Aiuti“
- Die Zahlung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuern GIS/
IMU/IMIS/TASI
- Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Beiträge
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Newsletter 12/2022
- Die Meldung der Auslandsumsätze mittels der Plattform der elektronischen Rechnungen ab ersten Juli 2022
- Die Abschaffung des Systems der bisherigen Meldung der Auslandsumsätze (sog. „esterometro“)
- Die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung für Subjekte mit Pauschalsystem ab ersten Juli 2022
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NEWSLETTER 10/2022
- Die Berechnung und die Verwendung des Steuerguthabens für den Ankauf von Strom und Erdgas für Unternehmen
- Die Verlängerung des Termins für die Aufwertung von Grundstücken/Beteiligungen
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NEWSLETTER 09/2022
- Die Einkommensteuererklärung Modell “REDDITI PF 2022” / 730 – Anfrage der notwendigen Unterlagen
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NEWSLETTER 08/2022
- Die Neuerungen des sogenannten „DL Ucraina“ - Gesetzesdekret Nr. 21/2022
- Die Steuerbegünstigungen für Ausgaben an Gebäuden: der Aufschub der Meldung des Rabatts in der Rechnung oder der Abtretung des Steuerguthabens an Dritte
- Die Verpflichtung der Eintragung in ein eigenes Register von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild
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NEWSLETTER 07/2022
- Die steuerliche Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken
- Die aktuelle Bargeldgrenze
- Die Terminverlängerung vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 für die Durchführung von Investitionen in neue „allgemeine“ Anlagegüter und Anlagegüter „Industrie 4.0“
- Die Überprüfung der eigenen; zertifizierten E-Mail-Adresse
- Die Terminverlängerung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung für den Ankauf der Erstwohnung
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Newsletter 06/2022
- Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20221. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20222
- Die Vormerkung des Steuerguthabens auf Werbeausgaben innerhalb 31.03.2022
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