1. Bestimmung der CO2-Emissionsklasse von Personenkraftwagen für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils („fringe benefit“)
2. Bonus für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
3. Die Verlängerung der Frist für die begünstigte Zuweisung von Vermögenswerten an die Gesellschafter
4. Drittpfändung durch die Agentur der Einnahmen/Inkassoagentur