NEWSLETTER 18/2022
- Die Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers bei der zuständigen Handelskammer
- Die steuerliche Anrechenbarkeit und die Absetzbarkeit der MwSt. von Firmenwagen: die derzeitige Situation
- Das Steuerguthaben auf den Ankauf von Strom und Gas für den Monat Dezember 2022
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NEWSLETTER 17/2022
- Die Zahlung des Saldos der Gemeindeimmobiliensteuer IMU/GIS/IMIS
- Betriebliche Investitionen: Überlegungen; welche innerhalb 31.12.2022 gemacht werden sollten
- Das Steuerguthaben für Strom und Gas für die Monate Oktober und November 2022
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NEWSLETTER 16/2022
- Der einmalige Bonus in Höhe von Euro 200;00 kann über das Portal der eigenen Pensionskasse für Freiberufler oder über das INPS – Portal beantragt werden
- Der Steuerabsetzbetrag in Höhe von 75% Zwecks Beseitigung von architektonischen Hindernissen ist auch von Unternehmen anwendbar und auch auf betriebliche Immobilien
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Newsletter 15/2022
- Der 25. Tag des Folgemonats gilt wieder als Termin für die Abgabe der periodischen INTRASTAT-Meldungen
- Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Beiträge kann auch durch die Angabe der erhaltenen Beiträge im Bilanzanhang zum Jahresabschluss erfüllt werden
- Bürgschaft für zu errichtende Gebäude: Das verpflichtende Standardmodell wurde genehmigt
- Beiträge bis zu 80% auf Ausgaben laut Industrie 4.0
- Nur für Unternehmen mit Sitz in Südtirol: Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen im Zeitraum 2022-2023
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NEWSLETTER 14/2022
- Die Erhöhung des möglichen Bonus für Mitarbeiter auf Euro 600;00 nur für das Jahr 2022
- Die Buchhaltung darf auch nur in elektronsicher Form erfolgen
- Das Steuerguthaben; das Unternehmen für den Ankauf von Strom und Erdgas zusteht; sowie die für die Berechnung erforderlichen Daten
- Die Steuervergünstigungen für die Installation von Fotovoltaikanlagen – Auslegungen
- Die Rückerstattung der in anderen EU – Mitgliedsstaaten entrichteten MwSt.
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NEWSLETTER 13/2022
- Der “Ferragosto“- Aufschub
- Das Inkrafttreten des Kodex für Unternehmenskrisen und dessen Auswirkungen
- Die Teilnahme an Messen in Italien; gefördert mit einem Bonus in Höhe bis zu Euro 10.000
- Industrie 4.0; 50% Bonus auf den Ankauf von Software
- Neue Termine für die Abfassung der periodischen INTRASTAT-Meldung und die Meldung der periodischen MwSt.-Abrechnung bezogen auf das II. Trimester; sowie der neue Freibetrag für die verzögerte Einzahlung der Stempelsteuer auf elektronische MwSt.-freie Rechnungen
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Newsletter 12/2022
- Die Meldung der Auslandsumsätze mittels der Plattform der elektronischen Rechnungen ab ersten Juli 2022
- Die Abschaffung des Systems der bisherigen Meldung der Auslandsumsätze (sog. „esterometro“)
- Die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung für Subjekte mit Pauschalsystem ab ersten Juli 2022
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NEWSLETTER 11/2022
- Steuerliche Neuerungen des Gesetzesdekrets „Decreto Aiuti“
- Die Zahlung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuern GIS/
IMU/IMIS/TASI
- Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Beiträge
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