- Dringliche Maßnahmen für die Ankurbelung und Unterstützung der Wirtschaft: die wichtigsten steuerlichen und sonstigen Neuerungen des Gesetzesdekretes Nr. 104 vom 14.08.2020
- Das Steuerguthaben für Werbemaßnahmen: die Frist vom 30. September 2020 für den telematischen Versand der zur Erlangung des Steuerguthabens notwendigen Mitteilung
- Nur für die Autonome Provinz Bozen: mit dem Landesgesetz Nr. 9/2020 wurden GIS-Begünstigungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand festgelegt; zu beantragen mittels Eigenerklärung innerhalb von September 2020
- Anmerkungen zu Satzungsänderungen in Bezug auf den Dritten Sektor seitens der gemeinnützigen Organisationen