- Die dringlichen Maßnahmen zur Stützung der Liquidität der Unternehmen und des Exports; eingeführt von dem am 06.04.2020 verabschiedeten Gesetzesdekret
- Die Aussetzung der Fälligkeitsfristen von Zahlungsmitteln wie Bank- und Postschecks
- Der Aufschub der Wirksamkeit des Gesetzes zur Reform der Unternehmenskrise und der Insolvenz
- Die zeitweilige Aussetzung der obligatorischen Maßnahmen beim Auftreten von Verlusten/Herabsetzung des Gesellschaftskapitals bei Kapitalgesellschaften
- Die zeitweiligen Änderungen bei den Bilanzierungsgrundsätzen
- Die zeitweiligen Verfügungen zu den Gesellschafterfinanzierungen
- Die zeitweiligen Verfügungen bezüglich der Konkursanträge und Insolvenzerklärungen
- Die Aussetzung der Steuer- und Beitragszahlungen
- Die Verlängerung der Zahlungsaussetzung des Steuereinbehalts auf Honorare von Freiberufler; auf Vermittlungsgebühren und auf Provisionsgeschäfte
- Die Vorauszahlungen von Juni 2020 laut der Vorschaumethode
- Die erneute Fristeinsetzung für die lediglich bis zum 20. März 2020 ausgesetzten Zahlungen
- Die Terminverlängerung für die telematische Übermittlung und die Übergabe der Einheitlichen Bescheinigung 2020
- Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der von der Agentur der Einnahmen ausgestellten Einheitliche Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF)
- Die Aussetzung der Fristen in Bezug auf die Steuerbegünstigung für den Erwerb der „Erstwohnung“
- Die Vereinfachung bei der Einzahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
- Die Erweiterung des Steuerguthabens für Desinfizierungsmaßnahmen