Newsletter 08/2019
  1. Die Übermittlung der Rechnungsdaten 2019 in Bezug auf ausländische Subjekte
  2. Einige Informationen in Bezug auf die Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
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Newsletter 07/2019
  1. Die Verpflichtung des Abschlusses von Kaufvorverträgen für Immobilien im Bau mittels beglaubigten Privaturkunden oder mittels öffentlichen Urkunden
  2. Ab dem 11/03/2019 sind die Online-Portale zwecks Mitteilung der Durchführung von energetischen Maßnahmen aktiv
  3. Die Handelskammer Bozen vergibt erneut Beiträge an die Südtiroler Unternehmen für Beratungsleistungen; Investitionen und nun auch für die Weiterbildung zu Themen der Digitalisierung; ab 10/04/2019 können die Beitragsgesuche mittels PEC eingereicht werden; insgesamt stehen diesmal 600.000 Euro zur Verfügung
  4. Die Einzahlung der vier fixen INPS-Beitragszahlungen für das Jahr 2019 von Seiten der Handwerker und Handelstreibenden
  5. Die Möglichkeit der Aktivierung des Portals FISCONLINE zwecks Einsichtnahme in die; im Portal der Agentur der Einnahmen; gespeicherten elektronischen Rechnungen
  6. Die Einzahlung der Stempelsteuer auf die elektronischen Rechnungen; innerhalb des zwanzigsten Tages des ersten auf das Trimester folgenden Monats
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Newsletter 06/2019
  1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb vom 18. März 2019
  2. Der angekündigte Aufschub der Übermittlung der Rechnungsdaten des Monats Jänner 2019 in Bezug auf ausländische Subjekte
  3. Relevante steuerliche Neuerungen des Vereinfachungsdekrets
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Newsletter 05/2019
  1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2019; sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2019
  2. Die erfolgte Neufinanzierung des Zinsbeitrages laut „Sabatini-Gesetz"; zustehend im Falle der Durchführung von neuen Investitionen
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Newsletter 04/2019
  1. Die telematische Übermittlung der Rechnungsdaten bezogen auf das zweite Semester 2018 innerhalb des 28.02.2019
  2. Die Verpflichtung zu Lasten von Vereinen; nicht gewerblichen Körperschaften (“ONLUS”) und Stiftungen; auf der eigenen Homepage die Informationen in Bezug auf erhaltene Beiträge; sowie in Bezug auf erhaltene Beauftragungen und allgemein in Bezug auf jegliche erhaltene wirtschaftliche Begünstigungen zu veröffentlichen; vorausgesetzt; dass diese mindestens Euro 10.000 erreichen und von öffentlichen Körperschaften im Jahre 2018 zuerkannt wurden
  3. Im Bilanzanhang; bezogen auf den Jahresabschluss des Jahres 2018; müssen von Seiten der Unternehmen die Informationen in Bezug auf erhaltene Beiträge; sowie in Bezug auf erhaltene Beauftragungen und allgemein in Bezug auf jegliche erhaltene wirtschaftliche Begünstigungen festgehalten werden; vorausgesetzt; dass diese mindestens Euro 10.000 erreichen und von öffentlichen Körperschaften im Jahre 2018 zuerkannt wurden
  4. Die Verpflichtung; im Fahrzeug eine Bescheinigung mitzuführen; aus welcher der Rechtstitel und die Dauer der gemieteten oder geleasten und zur Verfügung stehenden Fahrzeuge hervorgehen; immer sofern das Fahrzeug im Besitz eines ausländischen Subjektes ist
  5. Verschiedene Klärungen in Bezug auf die elektronische Fakturierung
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Newsletter 03/2019
  1. Die MwSt.-Jahreserklärung 2019 betreffend das Steuerjahr 2018
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Newsletter 02/2019
  1. Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2019
  2. Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2019
  3. Die Erhöhung des gesetzlichen Zinssatzes ab 2019
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Newsletter 01/2019

1. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister
2. Die elektronische Archivierung der Buchhaltungsunterlagen
3. Die Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen

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