NEWSLETTER 03/2023
  1. Die Abfassung und die Abgabe der “Einheitlichen Bescheinigung 2023” in ordentlicher und/oder vereinfachter Form; sowie des Modells 770/2023
  2. Die Übermittlung der Ausgaben für Gesundheit an das Nationale System der Gesundheitskarte
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NEWSLETTER 02/2023
  1. Die MwSt.-Jahreserklärung 2023 betreffend das Steuerjahr 2022
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Newsletter 01/2023
  1. Wesentliche steuerliche Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2023
  2. Wesentliche steuerliche Neuerungen des Verlängerungsdekrets
  3. Die wichtigsten Förderungen in Bezug auf Wohnimmobilien für 2023 und darüber hinaus
  4. Die Abrechnung der erhaltenen 5-Promille-Beiträge
  5. Mögliche staatliche Garantien für Finanzierungen im Bereich Tourismus und für Finanzierungen zwecks Bekämpfung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Konflikt
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NEWSLETTER 20/2022
  1. Die steuerliche Behandlung der Mensaleistungen; der Ausgaben für Arbeitsessen mit Mitarbeitern; der Ausgaben für den Ankauf von Speisen und Getränken; der Ausgaben für Promotionsverkäufe und der Ausgaben für den Ankauf für Geschenkwaren/Gratisleistungen (auch Weihnachtsgeschenke)
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Newsletter 19/2022

1.     Die MwSt.-Vorauszahlung für das Jahr 2022

2.     Die Absichtserklärungen der gewohnheitsmäßigen Exporteure

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NEWSLETTER 18/2022
  1. Die Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers bei der zuständigen Handelskammer
  2. Die steuerliche Anrechenbarkeit und die Absetzbarkeit der MwSt. von Firmenwagen: die derzeitige Situation
  3. Das Steuerguthaben auf den Ankauf von Strom und Gas für den Monat Dezember 2022
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NEWSLETTER 17/2022
  1. Die Zahlung des Saldos der Gemeindeimmobiliensteuer IMU/GIS/IMIS
  2. Betriebliche Investitionen: Überlegungen; welche innerhalb 31.12.2022 gemacht werden sollten
  3. Das Steuerguthaben für Strom und Gas für die Monate Oktober und November 2022
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NEWSLETTER 16/2022
  1. Der einmalige Bonus in Höhe von Euro 200;00 kann über das Portal der eigenen Pensionskasse für Freiberufler oder über das INPS – Portal beantragt werden
  2. Der Steuerabsetzbetrag in Höhe von 75% Zwecks Beseitigung von architektonischen Hindernissen ist auch von Unternehmen anwendbar und auch auf betriebliche Immobilien
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