Newsletter 13/2019
- Die Einzahlung der Stempelsteuer auf die elektronischen Rechnungen bezogen auf das zweite Trimester 2019 und Folgetrimester
- Der neue Termin für die Erstellung der elektronischen Rechnung
- Der neue Termin für die telematische Übermittlung der periodischen MwSt.-Abrechnungen
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Newsletter 12/2019
- Die letzten Neuerungen in Bezug auf die telematische Übermittlung der Tageseinnahmen und der Aufschub der diesbezüglichen Sanktionen
- Die Anwendung der indirekten Steuern als Fixgebühren auf die Übertragung von gesamten Gebäuden an Bauunternehmen; sofern diese innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft werden
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Newsletter 11/2019
- Persönliche Einladung zu einem Abendkonzert auf Schloss Runkelstein
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Newsletter 10/2019
- Die telematische Übermittlung der Tageseinnahmen und die zeitlich eingeschränkten Befreiungen
- Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen des Wachstumsdekrets
- Die Abtretung des Steuerguthabens in Bezug auf Maßnahmen zwecks Energieeinsparung
- Die Übermittlung der Zahlungsbelege für die Gemeindeimmobiliensteuer IMU/GIS
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Newsletter 09/2019
- Einkommensteuererklärung Modell „Einkommen 2019“ / 730
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Newsletter 08/2019
- Die Übermittlung der Rechnungsdaten 2019 in Bezug auf ausländische Subjekte
- Einige Informationen in Bezug auf die Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
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Newsletter 07/2019
- Die Verpflichtung des Abschlusses von Kaufvorverträgen für Immobilien im Bau mittels beglaubigten Privaturkunden oder mittels öffentlichen Urkunden
- Ab dem 11/03/2019 sind die Online-Portale zwecks Mitteilung der Durchführung von energetischen Maßnahmen aktiv
- Die Handelskammer Bozen vergibt erneut Beiträge an die Südtiroler Unternehmen für Beratungsleistungen; Investitionen und nun auch für die Weiterbildung zu Themen der Digitalisierung; ab 10/04/2019 können die Beitragsgesuche mittels PEC eingereicht werden; insgesamt stehen diesmal 600.000 Euro zur Verfügung
- Die Einzahlung der vier fixen INPS-Beitragszahlungen für das Jahr 2019 von Seiten der Handwerker und Handelstreibenden
- Die Möglichkeit der Aktivierung des Portals FISCONLINE zwecks Einsichtnahme in die; im Portal der Agentur der Einnahmen; gespeicherten elektronischen Rechnungen
- Die Einzahlung der Stempelsteuer auf die elektronischen Rechnungen; innerhalb des zwanzigsten Tages des ersten auf das Trimester folgenden Monats
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Newsletter 06/2019
- Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb vom 18. März 2019
- Der angekündigte Aufschub der Übermittlung der Rechnungsdaten des Monats Jänner 2019 in Bezug auf ausländische Subjekte
- Relevante steuerliche Neuerungen des Vereinfachungsdekrets
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